Treppenlift-Informationen

  • Increase font size
  • Decrease font size
  • Default font size
Treppenlift-Informationsmaterial anfordern.

Treppenlift gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn ein Treppenlift sowohl dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz als auch der Maschinenverordnung genügt. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz trat am 1.Mai 2004 in Deutschland in Kraft. Es regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten und sieht für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten vor. Außerdem regelt es die Vergabe des GS-Prüfzeichens. Die Maschinenverordnung basiert auf §3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Sie setzt europäisches Recht in deutsches Recht um und regelt ebenfalls das Inverkehrbringen neuer Maschinen. Laut dieser Verordnung bestehen die Voraussetzungen dafür, dass neue Maschinen auf den Markt kommen, darin, dass der Hersteller die Maschine mit einer CE-Kennzeichnung versieht und eine Konformitätserklärung ausstellt.

Jeder Treppenlift muss über ein Typenschild verfügen. Es dient zur eineindeutigen Identifizierung des Lifts und listet die Produktdaten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf. Neben der CE-Kennzeichnung sollten darauf der Name und die Anschrift des Herstellers zu finden sein. Auch die Serien- oder Typbezeichnung, die Seriennummer, das Baujahr und die zulässige Maximalbelastung sind darauf verzeichnet. Service- und Schnelldienst- Rufnummern gehören ebenfalls auf solche ein Typenschild.

Die Bauaufsichtsbehörde sollte vor dem Einbau eines Treppenlifts zum Beispiel wegen der nutzbaren Treppenlaufbreite kontaktiert werden, damit es nach dem Einbau nicht zu Ärger mit der Behörde aufgrund von Sicherheitsvorschriften kommt.

>>> Zertifizierung

 

Jetzt kostenlos Informationsmaterial anfordern!

Treppenlift-Informationsmaterial anfordern.