Treppenlift-Informationen

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Treppenlift GS-Prüfsiegel

Das führende Sicherheits-Prüfzeichen ist nach wie vor das GS-Prüfsiegel. 1977 eingeführt ist es mittlerweile weltweit anerkannt. Seine Grundlage ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

GS ist die Abkürzung für „Geprüfte Sicherheit“. Technische Produkte dürfen dieses Gütesiegel unter zwei Bedingungen tragen. Zunächst einmal muss eine zugelassene und unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführen. Hierbei wird gegebenenfalls bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Darüber hinaus muss die Prüf- und Zertifizierungsstelle aber auch kontrollieren, ob die dann gefertigten Serienprodukte auch tatsächlich mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen. Die Kontrollmaßnahmen sind gesetzlich festgeschrieben.

Erfüllt ein Produkt alle nötigen Anforderungen, erstellen die GS-Prüfstellen ein BG-PRÜFZERT mit einer GS-Prüfbescheinigung und dem GS-Zeichen für das geprüfte Produkt.

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