Treppenlift-Förderung

In mehreren Bundesländern wird ein behindertengerechter Umbau der Wohnung gefördert vom Land gefördert. Ein Beispiel dafür ist Hessen. Die Förderung liegt in Hessen bei 50 % und geht bis zu einer Summe von 25.000 €. Mindestsumme für eine Förderung ist 1.000 €.

Ansprechpartner für die Förderung sind die zuständigen Wohnungsbauförderungstellen. Diese helfen bei der Bearbeitung der Anträge und beraten bezüglich einer Förderung.
Dies ist keine Rechtsberatung. Für genauere Informationen setzen Sie sich mit der zuständigen Wohnungsbauförderungstelle in Verbindung.
(Stand März 2009, Angabe ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten)