Treppenlift von der Steuer absetzen

Wenn ein Treppenlift notwendig ist, dann kann man ihn von der Steuer absetzen. Das kann die Investition in vielen Fällen etwas günstiger machen. Man muss sich allerdings schon vor dem Kauf eines Treppenlifts eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Zu diesem Thema gibt es schon ein Gerichtsurteil, wonach ein Treppenlift nur dann absetzbar ist, wenn der Treppenlift notwendig ist. Nach Ansicht des Gerichts sei in vielen Fällen der Einbau eines Treppenlifts eine Steigerung der Lebensqualität, aber nicht notwendig.
Nur wer also vor dem Kauf eine entsprechende Bescheinigung hat, der kann Steuern sparen.

Dies ist keine Rechtsberatung. Für genauere Informationen setzen Sie sich mit einem Steuerberater in Verbindung. (Stand März 2009, Angabe ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten)